Neuaufstellung Landesentwicklungsplan NRW darf Entwicklung im ländlichen Raum nicht behindern

24.02.2014

Haben kleine Orte noch eine Chance? Laut CDU Schmallenberg ja, denn für uns gehört der "Gleichklang zwischen Stadt und Dorf" seit jeher zum Markenkern unserer erfolgreichen Kommunalpolitik.

Laut Entwurf der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans NRW der rot-grünen Landesregierung sieht das leider anders aus. Demnach sollen nämlich Orte mit weniger als 2.000 Einwohnern (also fast alle Ortsteile der Stadt Schmallenberg) künftig grundsätzlich auf eine „Eigenentwicklung“ beschränkt bleiben. Der Ausweis von Siedlungsflächen für Wohnbebauung und Gewerbeansiedlung würde dann stark eingeschränkt. Die CDU-Schmallenberg sagt: Auch in Flächengemeinden mit vielen kleineren Ortsteilen muss Entwicklung weiter möglich sein. Das grundsätzlich zu begrüßende Ziel einer deutlichen Reduzierung des täglichen Flächenverbrauchs in NRW darf nicht allein zu Lasten des ländlichen Raums gehen. Wir treten dafür ein, dass auch in den Dörfern Wohn- und Gewerbeansiedlungen weiterhin in einem angemessenen Umfang möglich sein müssen. Was angemessen ist, soll die Stadtvertretung im Rahmen der kommunalen Planungshoheit festlegen und darf nicht Gegenstand einer allgemeinen landesplanerischen Vorgabe sein. Hierzu verweisen wir auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) der Stadt Schmallenberg, welches ausführlich auf die Orts-, Wohn- und Gewerbentwicklung eingeht und dabei ausdrücklich auch die Orte unter 2.000 Einwohner einbezieht (Kapitel 6.1.1, 6.2.5 und 6.3.1 des ISEK).

Ebenfalls lehnen wir die gemäß LEP NRW vorgesehene verbindliche Festlegung des Flächenumfangs von Vorranggebieten für die Windenergienutzung ab. Demnach sollen allein für den Regierungsbezirk Arnsberg 18.000 ha ausgewiesen werden, um die landesplanerische Zielsetzung zu erfüllen, bis 2020 mindestens 15 % der Stromversorgung in NRW durch Windenenergie zu decken. Eine landesplanerische Festlegung des Flächenumfangs als Ziel der Raumplanung sollte aus Sicht der CDU unterbleiben, da dies die kommunale Planungshoheit unangemessen benachteiligt. Auch hier gilt: Was angemessen ist, sollte die Stadtvertretung entscheiden.

Wir begrüßen es, dass zahlreiche öffentliche Stellen (u.a. auch die Stadt Schmallenberg und der Städte- und Gemeindebund NRW) mittlerweile Stellungnahmen abgegeben haben, die sich intensiv mit den vorgenannten Punkten befassen und auf mögliche Fehlentwicklungen hinweisen. Die umfangreiche öffentliche Vorlage der Stadt Schmallenberg (nebst Anlagen) finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Schmallenberg (http://www.schmallenberg.de). Weitere Informationen der Landesregierung finden Sie ebenfalls im Internet (http://www.nrw.de/landesregierung/landesplanung/erarbeitung-des-neuen-lep-nrw.html).

Bis zum 28.02.2014 haben alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, die Planunterlagen bei der Landesplanungsbehörde und den Regionalplanungsbehörden einzusehen und zu den Planunterlagen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen können per E-Mail an landesplanung [at] stk.nrw.de gesendet oder postalisch an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesplanungsbehörde, Fürstenwall 25,  40219 Düsseldorf übermittelt werden.