
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
liebe Besucherinnen und Besucher unserer Internet-Seite,
als „Energiewende“ verstehen wir die Realisierung einer nachhaltigen Energieversorgung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität mit Erneuerbaren Energien. Sonne, Wind und Biomasse sollen Kohle, Gas und Uran ersetzen. Über dieses Ziel besteht vermeintlich ein breiter gesellschaftlicher Konsens, zumindest gehen die Planungen der rot-grünen NRW-Landesregierung zum Ausbau erneuerbarer Energien offensichtlich von einem solchen Konsens aus.
Denn der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen sieht bis zum Jahr 2020 einen Ausbau des Anteils der Windenergie am Strombedarf auf 15 % vor. Bis zum Jahr 2025 soll der Anteil regenerativer Energien am Strombedarf gar auf 30 % gesteigert werden. Das wird mit einem weiteren politisch gewollten Ausbau der Windenergie verbunden sein, denn allein mit Wasserkraft, Biomasse und Photovoltaik ist ein solcher Anstieg nicht zu schaffen.
Die hehren Ziele unserer Landesregierung haben leider einen kleinen Haken, denn irgendwo müssen die vielen Windräder ja stehen, die künftig für „grünen Strom“ aus der Steckdose sorgen sollen. Moderne Windkraftanlagen mit einer Leistung von 3 MW lassen sich nicht in der Landschaft verstecken, sondern werden diese mit Gesamthöhen von rd. 200 m beeinflussen, und zwar sowohl in Form von Einzelanlagen als auch in Form von Windparks mit mehreren Anlagen an einem Standort.
Der "sachliche Teilplan Energie" des vom Reginalrat Arnsberg beschlossenen Regionalplan-Entwurfs beinhaltet ein Windenergiekonzept, welches in textlichen und zeichnerischen Festlegungen die landesplanerischen Ziele aufgreift und auch auf dem Gebiet der Stadt Schmallenberg und der angrenzenden Städte und Gemeinden Vorrangzonen für die Windenergienutzung vorsieht. Hierbei handelt es sich nicht um unverbindliche Vorschläge, sondern - soweit denn der Entwurf Rechtskraft erlangt - um regionale Ziele der Raumordnung, die von den nachgeordneten Planungsträgern zwingend beachtet werden müssen. Klare Botschaft: "Ausgehend von den Flächenpotenzialen im Planungsraum Arnsberg, soll die Region Südwestfalen entsprechend der Zielvorgabe von 18.000 ha den flächenmäßig größten Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten." (Quelle: LEP-Entwurf Ziel 10.2-2; Sachlicher Teilplan Energie). Daher legt der Sachliche Teilplan Energie in Gebieten, "die aus regionalem Blickwinkel eher geringe Konflikte ... aufweisen, Windenergiebereiche fest." (Quelle: Sachlicher Teilplan Energie).
Viele Menschen, insbesondere wenn sie sich aufgrund konkreter Planungen in ihrem Umfeld direkt betroffen fühlen, stehen aber dem Bau von Windkraftanlagen ablehnend gegenüber. Sie befürchten negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit, ihre Orte und Immobilien, den Tourismus und die Umwelt. Soviel zum Thema "konfliktarm". Andere befürworten – meist eher zurückhaltend – den Bau dieser Anlagen, da sie, was in einer sozialen Marktwirtschaft durchaus zulässig ist, als Flächeneigentümer oder potenzielle Investoren den wirtschaftlichen Nutzen höher bewerten.
Sobald also die Energiewende in den Städten und Gemeinden ankommt, muss „vor Ort“ das Spannungsfeld zwischen vermeintlich gesellschaftlich gewollter Umsetzung und den damit verbundenen Eingriffen in die Natur und in das Lebensumfeld der Menschen gelöst werden. Diese Aufgabe obliegt den Kommunen, die als unterste Planungs- und Umsetzungsebene gleichzeitig am unteren Ende der politischen Nahrungskette stehen. Denn die Kommunen sind nicht autark in ihren Entscheidungen - landesplanerische Vorgaben müssen berücksichtigt werden. Wer nicht plant, der wird verplant.
Als Kommunalpolitiker „vor Ort“ müssen wir uns daher damit befassen, wie es uns gelingen kann, berechtigte Schutzinteressen einerseits und ambitionierte landesplanerische Ziele andererseits durch Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit in Einklang zu bringen. Reichen die im Teilplan Energie verwendeten Tabu- und Restriktionskriterien (z.B. Abstandsflächen) zum Schutz von Mensch und Umwelt aus? Sind die ausgewiesenen Vorrangzonen wirklich "konfliktarm"? Welche Flächengrößen sind angemessen? Welche Standorte scheiden aus Sicht der örtlichen Entscheidungsträger allein schon aus topografischen Gründen aus? Warum ist im Windenergiekonzept das Thema "Windhöffigkeit" gar nicht berücksichtigt? Inwiefern müssen wir der Anforderung des Landes genügen, der Windenergie im Planungsgebiet in substanzieller Weise Rechnung zu tragen? Viele weitere Fragen schließen sich an und müssen beantwortet werden. Die Vorarbeiten von Rat und Verwaltung der letzten Jahre werden uns hierbei zu Gute kommen.
Denn wir als CDU wollen nicht, „dass aus dem Land der tausend Berge das Land der tausend Windräder wird“ (Zitat Landrat Dr. Karl Schneider). Daher treten wir weiterhin für die Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit ein. Was vertretbar ist (an Windkraftanlagen), sollte von der Stadtvertretung und nicht von der Landesregierung festgelegt werden. Wir sind klug beraten, wenn wir unsere Kräfte in den nächsten Monaten auf das Finden von Antworten und Lösungsvorschlägen konzentrieren, da die öffentliche Beteiligungsphase zum sachlichen Teilplan Energie am 22. Dezember 2014 endet. Wir können und werden uns dem Thema „Windkraft“ nicht verschließen, denn die landesplanerischen Ziele sind eindeutig: "Nein" wird als Antwort nicht aktzeptiert.
Die CDU wird sich in den nächsten Wochen in einer Arbeitsgruppe von Fraktion und Stadtverband mit den komplexen Inhalten des Regionalplans befassen.
Auf unserer Internet-Seite finden Sie bereits jetzt einige Informationen zum Teilplan Energie aus dem Entwurf des Regionalplans. Wir berichten weiter.
Es grüßt Sie herzlich
Hans-Georg Bette
1. Vorsitzender CDU-Stadtverband Schmallenberg
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