
Foto: Sidney Pfannstiel
Die Beratung des "Sachlichen Teilplans Energie" hat begonnen. Die CDU nimmt zu dem vorliegenden Entwurf wie folgt Stellung:
Der Entwurf einer Stellungnahme der Stadt Schmallenberg zum Entwurf des "Sachlichen Teilplans Energie / Windenergiekonzept" (Vorlage IX / 146; Quelle: Ratsinformationssystem) ist Gegenstand der Tagesordnung der Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Oktober 2014. Die Vorlage soll nach der Vorstellung im Ausschuss zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen werden. Ziel ist eine endgültige Beschlussfassung über die Stellungnahme in der Sitzung der Stadtvertretung am 4. Dezember 2014, damit die Stellungnahme fristgerecht bis zum 22. Dezember 2014 bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht werden kann.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schmallenberg sowie der CDU-Stadtverband Schmallenberg haben ihrerseits eine Stellungnahme zu der Vorlage verfasst, die wir an dieser Stelle veröffentlichen:
Entwurf des Teilplans Energie im Regionalplan Arnsberg
Gemeinsame Stellungnahme der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schmallenberg sowie des CDU-Stadtverbandes Schmallenberg
Schmallenberg, 22. Oktober 2014
Zum Verfahren
Der Regionalrat hat bekanntlich im Juli 2014 die Erarbeitungsbeschlüsse für den „Sachlichen Teilplan Energie“ gefasst und die Bezirksregierung Arnsberg mit der Durchführung des weiteren Erarbeitungsverfahrens beauftragt. Wesentliches Ziel dieses Verfahrens ist es, im Rahmen des „Windenergiekonzeptes Südwestfalen“ konfliktarme Räume für die Windenergienutzung festzulegen und damit verbunden eine räumliche Steuerung und Konzentration von Windenergieanlagen zu erreichen.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht bis zum 22. Dezember 2014 für jedermann die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem laufenden Verfahren abzugeben. Auch die Stadt Schmallenberg wird von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Seitens der Verwaltung wurde der Entwurf einer Stellungnahme (Vorlage IX/146) erstellt, der in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 22. Oktober 2014 zur weiteren Beratung in den Fraktionen vorgelegt wird. Die abschließende Beschlussfassung über die Stellungnahme soll in der Sitzung der Stadtvertretung am 4. Dezember 2014 erfolgen.
Aus der Vorlage IX/146 wird deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen dem städtischen Planungskonzept und dem von der Bezirksregierung / vom Regionalrat vorgelegten Windenergiekonzept Südwestfalen gibt.
Während die Stadt Schmallenberg im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit unter Zugrundelegung sachlicher Kriterien zwei Gebiete für den Ausweis von Windvorrangzonen identifiziert hat, weist der „Sachliche Teilplan Energie“ 14 Flächen aus, die als Windenergiebereiche räumlich festgelegt werden sollen.
Das ist aus Sicht der CDU nicht akzeptabel und bedarf der Korrektur im weiteren Verfahren. Dies wird jedoch nur auf der Basis sachlicher Argumente gelingen.
Kernthesen zum laufenden Verfahren aus Sicht der CDU
- Im laufenden Verfahren profitiert die Stadt Schmallenberg von den bisher geleisteten Vorarbeiten von Bürgermeister, Rat und Verwaltung. Es wurde bereits eine substanzielle Überplanung des Stadtgebietes vorgenommen, um auf Grundlage objektiver Kriterien geeignete Flächen für die Windenergienutzung zu identifizieren.
- Dadurch dass die Stadt Schmallenberg sich seit über zwei Jahren aktiv und systematisch mit dem Thema „Windenergie“ befasst, liegen umfangreiche Informationen über die Eignung bzw. Nichteignung von Flächen für die Windenergienutzung vor. Auf Grundlage dieser Daten ist die Stadt Schmallenberg in der Lage, im Rahmen ihrer Stellungnahme sachlich fundiert in das „Gegenstromverfahren“ mit der Bezirksregierung einzusteigen. Ohne eigene Planungen wäre dies nicht möglich.
- Die Stadt Schmallenberg soll an ihrem Planungsziel (Konzentration auf wenige große und wirtschaftliche Flächen durch Änderungsverfahren Flächen-nutzungsplan mit dem Ziel des Ausweises von Windvorrangzonen mit Eignungswirkung und anschließendem Aufstellungsverfahren vorhabenbezogener Bebauungspläne) festhalten.
- Durch die Festlegung der Eignungswirkung wird erreicht, dass außerhalb der Plangebiete die Errichtung von Windkraftanlagen nicht zulässig ist. Die gemäß „Entwurf Teilplan Energie“ vorgesehenen Vorranggebiete sind hingegen ohne Eignungswirkung geplant, was die Errichtung von Windkraftanlagen außerhalb dieser Zonen nicht ausschließen würde.
- Die gemäß „Entwurf Teilplan Energie“ vorgesehenen Vorranggebiete sind, soweit sie nicht Gegenstand der städtischen Planungen sind, abzulehnen. Dies trifft auch auf die Vorranggebiete zu, die nur teilweise auf dem Gebiet der Stadt Schmallenberg liegen bzw. sich unmittelbar oder mittelbar an der Stadtgrenze befinden.
- Die Stadt Schmallenberg soll diese Absicht – wie geplant – in einer Stellungnahme dokumentieren und diese fristgerecht bis zum 22. Dezember 2014 in das weitere Verfahren einbringen. Der vorliegende Entwurf findet – vorbehaltlich der Ergebnisse der weiteren Diskussion – die Zustimmung der CDU.
Folgende Argumente aus dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt sind besonders zu betonen:
- Mindest-Flächengröße für Vorranggebiete: Die Mindestgröße laut städtischem Planungsansatz von 80 ha soll nicht unterschritten werden, um die angestrebte Konzentrationswirkung zu erreichen. Der Ausweis vieler kleiner Flächen konterkariert den städtischen Ansatz der Konzentration. Zudem stellt die im „Teilplan Energie“ festgelegte Mindestgröße von lediglich 20 ha einen Eingriff in die kommunale Planungshoheit dar, da raumbedeutsam und damit der Landesplanung zugänglich eigentlich nur größere Flächen (z.B. ab 100 ha) sind.
- Gebot der Wirtschaftlichkeit: Die so genannte „Windhöffigkeit“ als wesentliches Entscheidungskriterium für Investoren ist ausdrücklich nicht Gegenstand des „Teilplans Energie“, wohl aber der städtischen Planungen. Dies verwundert umso mehr, da gemäß „Windenergieerlass 2011“ der Landesregierung ausdrücklich auch „der Wirtschaftlichkeit des Betriebs von Windenergieanlagen Rechnung getragen werden soll.“ An anderer Stelle heißt es: „Im Rahmen der Erarbeitung des Planungskonzepts ist für das gesamte Planungsgebiet zu ermitteln, welche Bereiche sich aufgrund ihrer Windhöffigkeit für die Windenergienutzung eignen.“[1]
- Topografie: Der Ausweis von Flächen in Tallagen bzw. an steilen Hängen im „Windschatten“ der Gipfel und Kammlagen ist zu vermeiden. Der „Teilplan Energie“ berücksichtigt diesen Aspekt nur unzureichend. Hier wirken die Punkte Topografie, Wirtschaftlichkeit und Mindest-Flächengröße zusammen, denn in einer Mittelgebirgsregion dürfte aufgrund der topografischen Beschaffenheit ein wirtschaftlicher Betrieb nur bei einer angemessenen Flächengröße möglich sein, damit sich die höheren Einmalkosten der Infrastruktur (Erschließung, Netzanbindung) amortisieren.
- Aspekt der landschaftsgebundenen Erholung: Die tatsächliche touristische Infrastruktur und der touristische Nutzen sind bei der Flächenauswahl zu berücksichtigen. Dieser Aspekt ist ausdrücklich Gegenstand der städtischen Planungen.
- Abstandsflächen: Die größeren städtischen Abstandsflächen berücksichtigen stärker das „Schutzgut Mensch“. Ferner sind gebotene Abstandsflächen zu Straßen etc. zu beachten, die im „Teilplan Energie“ nicht durchgängig berücksichtigt wurden.
- Erdrückende Wirkung vermeiden: Eine „Umzingelung“ von Orten durch den geballten Ausweis von Windvorrangzonen ist zu vermeiden. Das betrifft insbesondere die Ortslagen im nördlichen Stadtgebiet.
- Abstimmung: Ferner soll eine enge Abstimmung mit den umliegenden Städten und Gemeinden erfolgen, soweit es sich um grenzübergreifende Vorranggebiete bzw. Vorranggebiete in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe zur Stadtgrenze handelt.
Die Stadt Schmallenberg soll die „Kommunikationshoheit“ wieder an sich ziehen. Daher schlagen wir die Durchführung einer Informationsveranstaltung zum Inhalt des „Teilplans Energie“ und zur geplanten weiteren Vorgehensweise vor.
Politische Bewertung aus Sicht der CDU
- Wir als CDU wollen auch in der Stadt Schmallenberg die Nutzung der Windenergie in einem vertretbaren Maße ermöglichen. Was vertretbar ist, soll die Stadtvertretung in eigener Verantwortung entscheiden. Daher treten wir weiterhin für die Wahrnehmung der kommunalen Planungshoheit durch die Stadt Schmallenberg ein. Denn wir wollen nicht, „dass aus dem Land der tausend Berge das Land der tausend Windräder wird.“[2]
- Genau diese Gefahr sehen wir aber, wenn die gemäß „Teilplan Energie“ vorgesehene räumliche Steuerung zum Tragen kommt. Der massive Ausweis von Vorranggebieten mag der Realisierung der ambitionierten landespolitischen Ziele zum Ausbau regenerativer Energien dienen, stellt aber aus Sicht der CDU eine totale Überforderung von Mensch und Umwelt in unserer Region dar und steht im Widerspruch zu anderen Zielen (lebenswerte Umwelt, Erhalt des Landschaftsbildes, Förderung des Tourismus etc.; vgl. unter anderem das Integrierte Stadtentwicklungskonzept).
- Der vorliegende Entwurf des Sachlichen Teilplans Energie ist zudem ein Angriff auf die vorgenannte kommunale Planungshoheit. Es wird ein zentralistischer Ansatz gewählt, der im Widerspruch zu den Aussagen der Landesregierung im Windenergie-Erlass 2011 steht. Dort heißt es: „Für die Gemeinden als Trägerinnen der Planungshoheit ist der Windenergie-Erlass Empfehlung und Hilfe zur Abwägung.“
- Die völlige Negierung bestehender Planungen der Gemeinden in Verbindung mit dem massiven Ausweis von Vorranggebieten trägt aus Sicht der CDU nicht zur Akzeptanz des „Teilplans Energie“ bei den Bürgerinnen und Bürgern bei. Hier sehen wir die Gefahr, dass der Erfolg der Energiewende durch die Durchsetzung ideologischer Ziele gefährdet wird.
Verfasser:
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Schmallenberg Vorsitzender Ludwig Poggel
CDU-Stadtverband Schmallenberg Vorsitzender Hans-Georg Bette
[1]Quelle: Windenergie-Erlass vom 11.07.2011
[2] Quelle des Zitates: Dr. Karl Schneider, Landrat HSK
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