Stadt Schmallenberg plant Senkung der Anliegerbeiträge für Straßenbaumaßnahmen und der Abwassergebühren

03.04.2017

Sehr positive Zahlen konnte Kämmerer Burkhard König in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30. März 2017 vortragen. Folge: Der Rat wird über eine Reduzierung der Anliegerbeiträge für Straßenbaumaßnahmen beschließen. Bei uns erhalten Sie "die Liste" der Straßenbaumaßnahmen, für die mit einer Erstattung zu rechnen ist, sofern der Beschluss wie vorgeschlagen zustande kommt.

Der vorläufige Jahresabschluss der Stadt Schmallenberg weist für das Jahr 2016 einen Überschuss von € 5,85 Mio. aus. Im Haushaltsplan für das Jahr 2016 war ein Fehlbetrag von € 0,75 Mio. prognostiziert. Der Ergebnisanstieg resultiert mit € 4,0 Mio. im Wesentlichen aus deutlich höheren Gewerbesteuereinnahmen; ein Zeichen dafür, dass die starken Unternehmen in der Stadt Schmallenberg im letzten Jahr gute Ergebnisse erzielen konnten.

Nicht nur der Ergebnisplan, auch der Finanzplan schloss deutlich besser als erwartet ab. Statt eines Fehlbetrags von € 3,5 Mio. wurde eine positive Änderung des Finanzmittelbestandes in Höhe von € 6,2 Mio. registriert. Auch die Veränderung in der Kasse ist im Wesentlichen auf die positive Entwicklung der Gewerbesteuer zurückzuführen. Die öffentliche Ratsvorlage zum vorläufigen Jahresabschluss ist diesem Bericht beigefügt (Seiten 1 - 10 der Anlage).

Aufgrund der überaus positiven Entwicklung empfehlen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses fraktionsübergreifend die Rücknahme der seit dem Haushaltsjahr 2015 geltenden Anhebung der Anliegerbeiträge für Straßenbaumaßnahmen gemäß § 8 KAG. Die Anhebung wurde Ende 2014 auf Empfehlung des Gemeindeprüfungsamtes beschlossen, da seinerzeit durchaus die Gefahr bestand, dass der Haushaltsausgleich nicht dauerhaft gewährleistet werden könnte. Auch die Finanzplanung ließ einen erheblichen Finanzmittelbedarf erkennen. Im Rahmen einer verantwortlichen Haushaltsplanung hatte der Rat seinerzeit mehrheitlich ein Haushaltsstrukturkonzept beschlossen, welches unter anderem auch eine höhere Beteiligung der Anlieger an Straßenbaumaßnahmen vorsah, um den städtischen Haushalt, also die Allgemeinheit, zu entlasten.

Zwischenzeitlich haben sich die Rahmenbedingungen erfreulicher Weise nicht negativ, sondern im Gegenteil sehr positiv entwickelt. In erster Linie getragen durch die positive konjunkturelle Lage mit deutlich höheren Steuereinnahmen, aber auch aufgrund von Entlastungen auf der Kostenseite, z.B. im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen, der Übernahme der Grundsicherung im Bereich der Sozialleistungen durch den Bund sowie aufgrund diverser Investitionsförderprogramme sieht die Ertrags- und Finanzlage erheblich besser aus als noch vor zwei Jahren zu erwarten war.

Die Anliegerbeiträge nach § 8 KAG werden daher, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung des Rates am 6. April 2017 über die Änderung der Straßenbaubeitragssatzung und mit Rückwirkung für alle bereits mit den höheren Sätzen veranlagten Maßnahmen, auf den alten Stand zurückgesetzt. Anliegerstraßen werden demnach wieder grundsätzlich mit 50 % statt mit 65 % Anliegerbeitrag abgerechnet, für alle anderen Straßenarten gilt ebenfalls die Wiedereinsetzung des alten Standes. Damit liegt Schmallenberg bei den Anliegerbeiträgen wieder mit an der Spitze (bzw. je nach Sichtweise am Ende) der Städte und Gemeinden im HSK.

Alle Anlieger, die bereits auf Grundlage der erhöhten Beitragssätze Zahlungen geleistet haben, können daher nach Wirksamwerden der Satzungsänderung mit Erstattungen rechnen. Dies sind die Anlieger der Straßen Zum Hälleken, Holthauser Straße, Ziegeleiweg, Im Siepen, Im Brauke, Mittelstraße, Auf der Mauer, Am alten Markt, Ketteler Straße, Mittelstraße sowie die Anlieger diverser Wirtschaftswege. Für alle geplanten Straßenerneuerungsmaßnahmen gelten natürlich ebenfalls die reduzierten Sätze. Nicht einbezogen sind Ersterschließungsmaßnahmen gemäß Baugesetzbuch, die unverändert mit 90 % abgerechnet werden. Die öffentliche Ratsvorlage nebst vollständiger Liste der betroffenen Straßen ist diesem Bericht beigefügt (Seiten 11 - 15 der Anlage).

Insgesamt bleiben so in den Jahren 2015 - 2020 rd. € 1,5 Mio. im Geldbeutel der Bürger, davon rd. € 0,3 Mio. Rückerstattung für Maßnahmen der Jahre 2015 - 2016.

Wir als CDU begrüßen diese Entscheidung. Wir stehen für eine verantwortungsvolle Finanzpolitik und haben vor zwei Jahren in schwieriger Zeit die Verantwortung für eine Erhöhung der Beiträge übernommen, um den städtischen Haushalt langfristig handlungsfähig zu erhalten. Im Hinblick auf die unerwartet positive Entwicklung halten wir es für richtig und konsequent, diese Erhöhung rückgängig zu machen. Trotz der ausgesprochen guten Haushaltslage hat Schmallenberg im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden mit die niedrigsten Steuer- und Abgabesätze. Da wir wissen, wie schnell sich Rahmenbedingungen verändern können, werden wir aber auch weiterhin darauf achten, dass die gute Kassenlage nicht zu Begehrlichkeiten auf der Ausgabenseite führt. Zudem könnte der erfreuliche Anstieg der Gewerbesteuer aufgrund der Wechselwirkungen mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz in Folgejahren zu einer Reduzierung der Schlüsselzuweisungen führen, wenn die aus Steuereinnahmen resultierende Verteilmasse in NRW nicht in gleichem Maße ansteigt.

Gleiches gilt auch für die erneute einmalige Absenkung der Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2017 in Höhe von 22 Cent pro Kubikmeter Schmutzwasser (2016: 11 Cent pro Kubikmeter). Mit dieser Reduzierung wird den Beitragszahlern ein Teil der in den Vorjahren erwirtschafteten Überschüsse zurückvergütet, so wie es das Kommunale Abgabengesetz (KAG) vorsieht. Die Ursache der Überschüsse liegt im Wesentlichen in einer gegenüber der Gebührenkalkulation deutlich höheren Verbrauchsentwicklung, bedingt durch den trockenen Sommer sowie durch deutlich gestiegene Übernachtungszahlen im Tourismus. Auch nach einer Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf den Ruhrverband stehen diese Überschüsse gemäß § 6 Abs. 2 KAG den Gebührenzahlern zu.

Auch die Reduzierung der Abwassergebühren ist daher aus Sicht der CDU konsequent und wird von uns befürwortet. Die entsprechende öffentliche Ratsvorlage ist ebenfalls beigefügt (Seiten 16 - 17 der Anlage).